Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) bemüht sich, diese Anwendung barrierefrei bereitzustellen. Grundlage sind die Anforderungen der EN 301 549 sowie die WCAG 2.1 (Level AA), soweit anwendbar.
Diese Erklärung gilt für die Online‑Anwendung der Gebäudevermessung unter https://gebaeudevermessung.lgln.niedersachsen.de/.
Stand der Vereinbarkeit
Stand: 01.10.2026 — Diese Anwendung erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA und die relevanten Vorgaben der EN 301 549 größtenteils. Einzelne Ausnahmen und Ausnahmen mit Begründung sind im folgenden Abschnitt beschrieben.
Nicht barrierefreie Inhalte / Ausnahmen
Einige Inhalte oder Funktionen können derzeit noch nicht vollständig barrierefrei angeboten werden. Wir arbeiten an Lösungen und geben – soweit möglich – barrierefreie Alternativen an.
Barrierefreiheitsmaßnahmen
- Semantische HTML‑Struktur und aussagekräftige ARIA‑Attribute, wo notwendig.
- Farbkontraste prüfen und anpassen gemäß WCAG‑Kontrastregeln.
- Alle Bilder mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
- Formulare mit Labels, Fehlerhinweisen und Tastaturnavigation versehen.
- Responsive Layouts, die auch bei kleinen Bildschirmen Inhalte nicht verbergen (z. B. Logos, Navigationselemente).
- Regelmäßige Tests mit automatisierten Tools und manuellen Prüfungen (inkl. Screenreader‑Tests).
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung dieser Anwendung feststellen oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über unsere Kontaktseite.
Schlichtungsstelle
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie bei der Schlichtungsstelle nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) ein Schlichtungsverfahren beantragen. Das Verfahren ist kostenfrei.
- Telefon: +49 511 120 4010
- E‑Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Erstellung und Prüfung
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 01.10.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf internen Prüfungen.
Geplante zukünftige Maßnahmen: Ergänzende manuelle Prüfungen mit assistiven Technologien und Aktualisierung der Erklärung nach Abschluss der Maßnahmen.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen und Standards: EN 301 549, WCAG 2.1 (Level AA), Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und NBITVO.